Für Reisemobile über 3,5 Tonnen wird nicht nur ein zusätzlicher Führerschein benötigt. Auch gelten für diese Fahrzeuge spezielle Regeln im Straßenverkehr.
So müssen sich solche Reisemobile in Deutschland an die Lkw-Verkehrszeichen halten. Es gilt also auf Autobahnen das Lkw Überholverbot, sowie ein Tempolimit von 100 km/h, für Reisemobile über 3,5 Tonnen zGM.
Wichtig: Anderes als in Deutschland bezieht sich in Österreich das Verkehrszeichen 253 (Lkw in rot umrandeten Kreis) nur auf Lkw zur Güterbeförderung, nicht aber für Reisemobile.
Auf Autobahnen benötigen Reisemobile über 3,5 to zGM in Österreich keine Vignette, sonder eine Go-Box.
Die GO-Box ist ein elektronisches Gerät, das zur Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Lkw-Maut in Österreich seit 1. Januar 2004 benötigt wird. Ohne GO-Box kann die vorgeschriebene Maut nicht entrichtet werden.
Für Reisemobile bis 3,5 Tonnen zGM gelten keine besondere Regeln.