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Welche Führerscheinklasse benötige ich für welches Fahrzeug?

Egal ob klein oder Gross - mit dem Richtigen Führerschein gelingt jeder Urlaub

Im Jahr 1999 wurde die neue Führerscheinreform eingeführt. Seit dato sorgt diese immer wieder für Verwirrung bei den Campern – viele stellen sich die Frage, darf ich mit meinem Führerschein das ausgesuchte Fahrzeuge tatsächlich fahren? Gibt es spezielle Vorschriften?

Inhalt

  • Führerschein vor 1999
  • Führerschein nach 1999
  • Wichtige Verkehrsregeln für Wohnmobile
 

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen den „alten“ Führerscheinen (Farbe grau und rosa) welche vor 1999 ausgestellt wurden und den aktuellen Scheckkarten Führerscheinen (nach 1999). Abhängig von der zulässigen Gesamtmasse (zgM) des Fahrzeuges benötigt man unterschiedliche Führerscheinklassen

Die Führerscheinklasse 3 (vor 1999)

Die Regeln für Personen die ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben, sind relativ einfach. Egal ob sie im Besitz des alten grauen oder rosa „Lappen“ sind: Sie dürfen Reisemobile bis zu 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse steuern. Als Gespann darf das Zuggesamtgewicht sogar bis zu 18,5 Tonnen betragen. Letzteres gilt aber nur bis zum 50. Lebensjahr, dann erlischt diese Berechtigung und es dürfen nur noch Zugkombinationen bis 12 Tonnen bewegt werden.

Wer allerdings nach dem 50. Geburtstag noch Gespanne bis 18,5 Tonnen steuern möchte, muss seinen „alten“ Führerschein gegen einen neuen Scheckkarten Führerschein umschreiben lassen. Hierbei ist wichtig, dasss die Führerscheinklasse CE mit der Schlüsselzahl 79 eingetragen wird (Besitzstandswahrung). Nun müsst ihr zwar alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung des Sehvermögens absolvieren, dafür dürft ihr aber noch Gespanne bis zu 18,5 Tonnen steuern. Wenn diese Untersuchung nicht durchgeführt wird, reduziert sich das Gewicht wieder auf 12 Tonnen.

Führerschein Klasse B

Mit dem aktuellen Führerschein der Klasse B, Ausstellung nach 1999, ist die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges auf max. 3,5 Tonnen beschränkt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Pkw, Lkw oder Reisemobil handelt.

Führerschein Klasse BE / B96

Neu ist die Führerschein Klasse B96. Diese berechtigt Zuggespanne bis zu einer Gesamtmasse von 4,25 Tonnen zu steuern. Diese Klasse kann man mittels einer eintägigen Schulung ganz einfach erwerben. 

Beispiel für eine B96 Klasse

Ihr steuert ein Campingfahrzeug mit einem zGM von 3 Tonnen. Hierzu soll noch ein Anhänger über 750 kg mitgeführt werden. Somit wird die Klasse B96 benötigt, falls ihr nicht im Besitz des Kl. BE seid.

Die Führerscheinklasse BE berechtigt zum Führen von Kfz der Klasse B und Anhänger, sofern die  zGM des Anhängers  3500 kg nicht übersteigt.

Führerschein Klasse C1 / C

Wenn man Reisemobile über 3,5 Tonnen, aber maximal 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse lenken möchte, benötigt man den Führerschein C1. Hierbei darf auch ein Anhänger bis zu 750 kg mitgeführt werden. Viele Fahrschulen bieten bereits s.g. Intensivkurse an, so dass man in 1-2 Wochen diese Führerscheinklasse erwerben kann.

Wenn das zGM deines Reisemobils mehr als 7,5 Tonnen beträgt wird die Führerscheinklasse C fällig. Auch hier sind Anhänger bis max. 750 kg beinhaltet. 

Wichtige Verkehrsregeln für Reisemobile

Für Reisemobile über 3,5 Tonnen wird nicht nur ein zusätzlicher Führerschein benötigt. Auch gelten für diese Fahrzeuge spezielle Regeln im Straßenverkehr.

So müssen sich solche Reisemobile  in Deutschland an die Lkw-Verkehrszeichen halten. Es gilt also auf Autobahnen das Lkw Überholverbot, sowie ein Tempolimit von 100 km/h, für Reisemobile über 3,5 Tonnen zGM.

Wichtig: Anderes als in Deutschland bezieht sich in Österreich  das Verkehrszeichen 253  (Lkw in rot umrandeten Kreis)  nur auf Lkw zur Güterbeförderung, nicht aber für Reisemobile.

Auf Autobahnen benötigen Reisemobile über 3,5 to zGM in Österreich keine Vignette, sonder eine  Go-Box.

Die GO-Box ist ein elektronisches Gerät, das zur Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Lkw-Maut in Österreich seit 1. Januar 2004 benötigt wird. Ohne GO-Box kann die vorgeschriebene Maut nicht entrichtet werden.

Für Reisemobile bis 3,5 Tonnen zGM gelten keine besondere Regeln. 

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