Das aus rotem Sandstein erbaute Gefängnis, wurde in früheren Zeiten, von den Bad Säckinger Bürgern oft auch „Die Rote Villa“ genannt, eine Bezeichnung die wohl oft von einem ironischen Grinsen begleitet wurde. In zwei Stockwerken des Hauses befanden sich 15 Zellen, die für ca. 24 Insassen gedacht waren. In den 12 Einzel- und 3 Viermannzellen herrschte aber meist Überbelegung, so dass 35 bis 40 Insassen keine Seltenheit darstellten. Das Gefängnis diente zur U-Haft und zur Verwahrung von Gefangenen mit einer Haftstrafe bis zu drei Monaten. Dies betraf vor allem Delikte wie Bettelei, Diebstahl, Landstreicherei, Betrug, Unzucht, Homosexualität und Abtreibung.