Das Jahr 2021 bringt für Autofahrer/Motorradfahrer und Camper zahlreiche Neuerungen und Veränderungen mit sich. Nicht nur, dass alles teurer wird, sondern auch beim Erwerb des Führerscheins und auf Reisen im Ausland werden zahlreiche Neuerungen durchgesetzt. Im Nachfolgenden Beitrag folgt ein Überblick über die aktuell geltenden Neuerungen ab 2021

Inhaltsverzeichnis
Das solltet ihr für das Jahr 2021 wissen
Verteuerung von Benzin und Diesel
Ab 1. Januar 2021 wurden die Preise für Benzin und Diesel deutlich angehoben. Der Preis stieg zum einen, da die Mehrwertsteuer wieder von 16% auf 19% angehoben wurde. Zum anderen wurde vom Bundestag ein Gesetz verabschiedet, welches zum Schutz des Klimaschutzes vorgesehen ist. Demnach sollen Benzin um sieben Cent und Diesel um acht Cent pro Liter teurer werden. Die Regierung möchte damit die Verringerung der klimaschädlichen fossilen Kraftstoffe bewirken.
Versicherung für Kraftfahrzeuge
Neu geregelt wurden auch die Typenklasseneinstufungen, die für die Berechnung der Kfz-Versicherung maßgeblich sind. In Deutschland sind mehr als elf Millionen Kraftfahrzeuge davon betroffen.
Rund 6,1 Millionen müssen sich demnach mit höheren Beiträgen abfinden. Ein Teil der Kfz Halter profitieren von der Neuregelung und werden in für sie bessere Typenklassen eingestuft.

Höhere Kfz-Steuer ab 2021
Kraftfahrzeughalter von spritschluckenden Fahrzeugen müssen tiefer in die Tasche greifen. Sie werden ab 2021 mit höheren Kfz-Steuern zur Kasse gebeten. Die Änderungen des Kfz-Steuer-Gesetzes für nachhaltige und klimafreundlichen Straßenverkehr sieht somit folgende Belastungen vor:
- CO2-Ausstoß zwischen 95 und 115 g/km: 2 Euro pro g CO2
- CO2-Ausstoß zwischen 115 und 135 g/km: 2,20 Euro pro g CO2
- CO2-Ausstoß zwischen 135 und 155 g/km: 2,50 Euro pro g CO2
- CO2-Ausstoß zwischen 155 und 175 g/km: 2,90 Euro pro g CO2
- CO2-Ausstoß zwischen 175 und 195 g/km: 3,40 Euro pro g CO2
- CO2-Ausstoß über 195 g/km: 4 Euro pro g CO2
Im nachfolgenden könnt ihr eure Steuer mit dem Steuerrechner selbst ermitteln. Dieser Rechner wird durch das Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellt.

Neue Abgasnormen
Für neu zugelassene Pkw gilt nun, dass sie die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM zu erfüllen haben. Weiteres zu diesem Thema findet ihr hier.
Zulassung nur noch für EORO-5-Motorräder
Ab 1. Januar 2021 müssen Motorräder die Abgasnorm EURO 5 erfüllen.
Neuzulassungen von Bikes mit EURO 4 sind danach nur noch in Ausnahmefällen möglich. Eine Ausnahme gilt für Hersteller, die bereits vor dem Lockdown produzierte Motorräder abverkaufen wollen. Für solche Fahrzeuge kann die Industrie beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Hauptuntersuchung
Fahrzeuge die eine gelbe Plakette haben, müssen in 2021 zur Hauptuntersuchung. Ist diese Prüfung erfolgreich durchgeführt worden, erhalten sie die rosafarbene Plakette. Der nächste Vorstellungstermin ist somit 2023. Neufahrzeuge erhalten eine grüne Plakette und genießen einmalig die Dreijahresfrist.
Die Plakettenfarben für die nächsten Jahre sind: 2021 ⇒ gelb, für 2022 ⇒ braun, für 2023 ⇒ rosa, für 2024 ⇒ grün und für 2025 ⇒ orange.
Neuregelungen für Fahrschüler
Die praktische Fahrprüfung, welche ab dem Jahr 2021 abgelegt wird, soll nun zehn Minuten länger dauern und am Ende wird ein elektronisches Protokoll angefertigt. Zudem bekommt der Prüfling noch 5 Minuten für ein Feedbackgespräch.
Auch werden die Preise für die praktische Prüfung von 89,44 € auf nun 116,93 € angehoben.
Ab 01.04.2021 tritt zudem noch eine wichtige Änderung in Kraft, nämlich die „Automatikregelung„. Diese besagt, dass Fahrschüler der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dafür müssen sie nach der praktischen Grundausbildung mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden (à 45 Minuten) mit einem Schaltgetriebefahrezeug machen. Die Fahrschule muss die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe bescheinigen und zuvor in einer 15-minütigen Testfahrt überprüfen. Bei Erfolg wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen.

DAB + für das Autoradio
Für alle Pkw, die ab 21. Dezember 2020 neu zugelassen wurden und die über ein serienmäßiges Radio verfügen, muss dieses bereits ab Werk DAB+ fähig sein.
Sichtbare Autoersatzteile werden günstiger
Sichtbare Autoersatzteile mussten bislang herstellerseitig geliefert werden, denn es galt ein Nachbauverbot. Durch eine Gesetzesänderung wurde dieses Verbot aufgehoben. Allerdings gilt das nur für Ersatzteile, für die ein Kopierschutz nach Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet worden ist.
Instandhaltung der Fernstraßen
Bislang waren die Bundesländer für die deutschen Fernstraßen zuständig. Ab 2021 ist es nun der Bund. Dieser muss fortan die Planung, Bau und Betrieb sowie die Unterhaltung dieser Straßen übernehmen.
Neuerungen für Autofahrer im Ausland
In Österreich erhöht sich der Preis der 10-tages Vignette auf 9,50 EUR, für zwei Monate wird ein Betrag von 27,80 EUR fällig. Das Jahres-Pickerl kostet demnach 92,50 EUR.
In der Schweiz muss man für eine Jahresvignette 38 € zahlen. Ab 2022 soll zu der Klebevariante noch zusätzlich eine elektronische Vignette dazukommen.
In Frankreich gilt ab November 2021 Winterreifenpflicht für alle Regionen in den Bergen.
Die Vignette in Tschechien wird ab 2021 nur noch digital vergeben und ist für einen Zeitraum von 365 Tage gültig. Das Kaufdatum ist dabei unerheblich.
Das Tempolimit auf Spaniens innerörtlichen Straßen wird gesenkt, ab Mitte 2021 sollen die neuen Reglungen in Kraft treten. Das mitführen von Radarwarngeräten ist in Spanien künftig verboten, bisher wurde nur die Benutzung bestraft. Das Bußgeld kann bis zu 500 EUR betragen.

Gaffer werden härter bestraft
Gaffer stehen nur allzu gern an der Unfallstelle und behindern dort leider die Rettungsarbeiten. Nachdem auch ein Appel zu keiner Besserung führte, werden die Strafen nun drastisch erhöht. Ab sofort werden Gaffer am Unfallort als eine unerlaubte Ansammlung definiert und mit Bußgelder von bis zu 1.000 Euro geahndet. Filmen und Fotografieren von Unfallopfern erwartet eine noch deutlich höhere Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Ab 1. Januar 2021 ist die Pendlerpauschale gestiegen und stellt das Gegenstück zu den verteuerten Kraftstoffen dar. Ab dem 21. Kilometer für die einfache Fahrt zur Arbeit erhält man nun 35 Cent. Geringverdiener bekommen darüberhinaus eine Mobilitätsprämie. Ab 01.01.2024 soll die Pendlerpauschale dann auf 38 Cent ansteigen.